Offener Brief an die Samtgemeinde Nienstädt
Offener Brief an den Samtgemeindebürgermeister Ditmar Köritz
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Köritz,
mit einem Stand vom 12.03. und später vom 12.06. haben Sie den Entwurf zum Lärmaktionsplan 3. Stufe in Zusammenarbeit mit dem Büro PGT veröffentlicht. Nach der Beteiligung der Bürger und öffentlichen Träger wurden die Stellungnahmen auf Ihrer Website veröffentlicht. Danach wurde am 26.06.2019 im SG-Rat dieser Plan beschlossen, und es sollten konkrete Maßnahmen für die Anwohner der B65 bei den Baulastträgern eingefordert werden. Nun ist dieser Beschluss bereits 10 Monate her, und wir haben bisher nichts von einer finalen Version des Plans gehört, wo die Stellungnahmen und Anregungen aufgenommen wurden. Auf Ihrer Website ist als Planungsunterlage unter der Bekanntmachung immer noch der Entwurf vom 12.06. Daher unsere erste Frage:
Ist dieser Entwurf der finale Plan? Wurde also nach den Stellungnahmen nichts verändert und genau dieser Plan mit seinen Maßnahmen beschlossen?
Ebenso ist uns nicht bekannt, ob es schon Ergebnisse Ihrer Forderungen und Abstimmungen bei den Baulastträgern gibt. Beschlossen wurden ja in dem Plan u.a. Geschwindigkeitsreduzierungen, Zweistreifige Verkehrsführung, Einbau lärmmindernder Asphalte und Förderung des Radverkehrs.
Gab es hierzu schon Gespräche mit den Baulastträgern? Falls nicht, wann sind diese geplant?
Die Stellungnahmen waren ja durchaus kritisch. U. a. schrieb die zuständige Nds. Straßenbehörde: „Zusammen mit den bereits durchgeführten Lärmsanierungs- und – vorsorgemaßnahmen besteht daher keine Grundlage für weitere Maßnahmen durch die Straßenbauverwaltung.“ „Die Finanzierung einer Umgestaltung des Straßenraumes durch den Bund ist vor dem Hintergrund der anstehenden Planung der OU Nienstädt – Sülbeck nicht möglich und bedingt durch die vorhandene Verkehrsbelastung im Zuge der B 65 auch nicht sinnvoll.“ „Wie den vorstehenden Ausführungen jedoch zu entnehmen ist, wird kein konkreter Handlungsbedarf gesehen.“ Das hört sich für uns leider so an, als wenn die beschlossenen Maßnahmen wenig Chance auf eine Umsetzung haben, da die Umgehungsstraße dem entgegen steht.
Haben Sie von der Nds. Straßenbehörde bereits eine Absage bekommen, mit der Begründung, dass die Umgehungsstraße geplant ist, und man daher nichts an der alten B65 optimieren müsse? Oder haben Sie positive Signale erhalten, dass der Lärmaktionsplan so umgesetzt werden kann?
Nun noch eine Frage zum LAP und der Berechnung der Lärmbelastung selbst: Hier gab es folgende Kritik für Ihre Vorgehensweise: Nds. Straßenbehörde: „Es besteht keine Veranlassung / Grundlage von den vom Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz (MU) vorgegeben Auslösewerten von 70/60 dB(A) für den Lärmaktionsplan abzuweichen.“ IHK: „Wie auch in der Begründung (S. 15) ausgeführt, werden vom Niedersächsischen Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz 70/60 dB(A) (Tag/Nacht) als Auslösewerte empfohlen. Im vorliegenden Entwurf des Lärmaktionsplanes sind um 5 dB(A) niedrigere Werte von 65/55 dB(A) verwendet worden.“ „Folglich ist die „vergleichsweise hoch belastete Situation“ aus den vorliegenden Unterlagen für uns nicht in dieser Form ersichtlich.“
Warum wurden die Grenzwerte unter die sonst einheitlichen und empfohlenen Werte gesetzt? Wir stellen uns die Frage, ob das damit zu tun hat, dass bei den vorgegebenen Auslösewerten von 60 und 70dB(A) gar keine Lärm-Betroffenen über den Grenzwerten tagsüber und nachts als Ergebnis resultiert wären, und somit gar nicht die Grundlage für weitere Lärmschutzmaßnahmen bestünde?
Nun zu unserer letzten Frage:
In dem Entwurf unter Punkt 9. stand, die Kosten werden zu einem späteren Zeitpunkt ermittelt. Ist dies bereits erfolgt? Wenn ja, auf wie hoch werden die Kosten geschätzt? Wer trägt diese Kosten?
Dieser offene Brief wird auch an die Presse und die Unterstützer unserer Initiative gesandt sowie in sozialen Medien geteilt. Wir freuen uns auf Ihre zeitnahe Antwort und bedanken uns vorab ganz herzlich für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Die Bürgerinitiative pro alte B65