Neuer offener Brief an den Samtgemeinde-Bürgermeister
Aufgrund von neuen Entwicklungen und Unklarheiten aus der letzten Antwort unseres SG-Bürgermeisters Köritz haben wir erneut einen offenen Brief gesendet. Besonders das Thema, warum Daten harmonisiert werden sollen und die Reduzierung der Dezibel-Werte, abweichend von den Vorgaben Bund + Land, hat uns interessiert.
Anbei der genaue Wortlaut:
Offener Brief an den Samtgemeindebürgermeister Ditmar Köritz
Sehr geehrter Herr Samtgemeindebürgermeister,
vielen Dank für Ihre Antwort auf unseren Brief vom 28.05.2020.
Leider konnte ihre Antwort nicht ausreichend zur Klärung der vielen offenen Fragen beitragen, die wir als Bürgerinitiative BIPAB 65 und unsere momentan 340 Unterstützer insbesondere auch im Zusammenhang mit dem geplanten Bau einer Umgehungsstraße haben.
In ihrem Antwortschreiben führen Sie u. a. an, dass mit der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Hameln im Herbst 2019 eine Harmonisierung unterschiedlicher Verkehrsbelastungsdaten vereinbart wurde, da sonst keine einheitliche Beratungsgrundlage bestünde.
Unsere Fragen hierzu?
- Welche unterschiedlichen Verkehrsbelastungsdaten liegen hier vor, und von welchen Stellen wurden diese unterschiedlichen Daten nach welchen Verfahren ermittelt?
- -Nach welchem Verfahren bzw. auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage würde die Harmonisierung erfolgen? Gib es da schon einen neuen Status?
- -Müssen vor dem Hintergrund des von Ihnen angeführten Harmonierungsbedarfs unterschiedlicher Verkehrsbelastungsdaten nicht auch die im Bundesverkehrswegeplan für die Ermittlung des Kosten-Nutzen-Verhältnisses angegebenen Verkehrsbelastungsdaten angezweifelt werden?
Für die mit dem Lärmaktionsplan beschlossene Unterschreitung der Grenzwerte um jeweils 5 dB(A) führen Sie als Begründung eine „Orientierung an den Grenzwerten der 16. Verordnung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes“ an.
Aus § 1 dieser Verordnung geht hervor, dass die Verordnung „… für den Bau oder die wesentliche Änderung von öffentlichen Straßen sowie von Schienenwegen der Eisenbahnen und Straßenbahnen…“ gilt. Als wesentliche Änderung wird in der Verordnung Unter Absatz 2 definiert, „…wenn eine Straße um einen oder mehrere durchgehende Fahrstreifen… baulich erweitert wird“.
- Wie begründen Sie also die Anwendung dieser Verordnung für die Erstellung des Lärmaktionsplans an einer bestehenden Straße, für die eine bauliche Erweiterung sicher nicht vorgesehen ist? Wir halten die Anwendung dieser Verordnung für nicht gesetzeskonform und müssen daher das Vorgehen als solches in Frage stellen.
- Weiterhin stand in Ihrer Antwort, dass der Grund war, „Ungenauigkeiten der Berechnung der Verkehrsmengen auszugleichen“. Wie trägt die Herabsetzung der Grenzwerte dazu bei? Und warum gibt es diese Ungenauigkeiten bei der Berechnung durch das Büro PGT?
In diesem Zusammenhang hat uns auch gewundert, dass die Verwaltung in Stadthagen einen LAP mit den vom Land gesetzten Grenzwerten 70dB (Tag) und 60dB (Nacht) erstellt hat.
In dem Artikel der Schaumburger Nachrichten zur Ratssitzung in Stadthagen wurde klar Stellung genommen. Hier wurde festgestellt, dass das Land Niedersachsen die zumutbare Belastung bei 70 Dezibel sieht.
Bauamtsleiterin Mei-Ing Ruprecht sagte laut Artikel in der Ratssitzung, dass die Kritik sich nicht an die richtige Adresse richte, weil die Stadt sich nicht aus dem vom Land gesetzten Rahmen lösen könne: „Wir müssen auf der Landes- oder Bundesebene auf eine Reduzierung der Dezibel-Belastung drängen.“
- Können Sie uns unter diesen Voraussetzungen erklären, warum Nienstädt sich nicht an die Vorgabewerte des Landes gehalten hat und der Rat in Stadthagen sagt, man müsse sich an die Vorgabewerte des Landes halten?
- Wer hat die Herabsetzung der Grenzwerte um jeweils 5dB veranlasst und aus welchem Grund? Diese Frage ist von Ihnen nicht beantwortet worden. Und aufgrund der gleichen Kritik der Fachbehörde für Straßenbau in Hameln hätten wir dazu gern eine konkrete Begründung.
- Denn der Verdacht liegt nahe, dass die Werte herabgesetzt wurden, um Betroffene zu erzeugen, denn bei den vom Land vorgegebenen Werten gäbe es an der B65 in Summe 0 Betroffene , sowohl tagsüber als auch nachts.
Dieser offene Brief wird auch an die Presse und die Unterstützer unserer Initiative gesandt sowie in sozialen Medien geteilt.
Wir freuen uns auf Ihre zeitnahe Antwort und bedanken uns vorab ganz herzlich für Ihre Mühe!
Wir stehen auch für ein persönliches Gespräch zur Verfügung, sollten Sie dies wünschen.
Mit freundlichen Grüßen
Die Bürgerinitiative pro alte B65