Pressemitteilung BIPAB65 zum Artikel „Zwist um B65-Umgehung entzweit Nienstädter Gemeinderat“ vom 06.04.
Wir finden es als Bürgerinitiative unerhört, dass hier von Gemeinderatsmitgliedern falsche Aussagen und Fakten verbreitet werden. Daher möchten wir zu den getätigten Aussagen der SPD und Grünen eine Klarstellung mit Quellenbeleg veröffentlichen.
- Punkt
„Röbke und Künzel kritisieren vor allem ein zentrales Argument der Umgehungsgegner, nämlich dass der Planungsstopp eine Voraussetzung für Verbesserungen an der bestehenden Ortsdurchfahrt sei. „Immer wieder in den Raum zu stellen, nach einer völligen Streichung der Planungen für eine Umgehung seien relevante Verbesserungen in Nienstädt möglich, entspricht einfach nicht dem, was nun wiederholt von den zuständigen Stellen verlautbart worden ist.“
Das zentrale Argument ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern schriftlich belegt. Dies kann jeder nachlesen im offiziellen Lärmaktionsplan der SG Nienstädt von 2019 und den dazugehörigen Kommentaren. Die Datei ist dieser Mail angehängt. Die Behörde sagt, dass die Finanzierung durch die Planung der Umgehung nicht möglich ist und zudem, dass die Lärmschutzrichtwerte gar nicht überschritten sind und daher keine Maßnahmen erfolgen können.
Zitate Landesbehörde aus dem LAP:
„Die Finanzierung einer Umgestaltung des Straßenraumes durch den Bund ist vor dem Hintergrund der anstehenden Planung der OU Nienstädt – Sülbeck nicht möglich […]“
„Zunächst ist grundsätzlich eine Überschreitung der Lärmschutzrichtwerte erforderlich (z. B. 72/62 dB(A) in MI-Gebieten). […] Ein entsprechender Nachweis wäre durch die Samtgemeinde Nienstädt zu erbringen, ist aber unter Berücksichtigung der bereits durchgeführten Lärmsanierungs und – vorsorgemaßnahmen und der Lärmschutz-RichtlinienStV voraussichtlich nicht möglich.“ (Seite 13 des LAP, gelb markiert)
(Quelle: https://www.sg-nienstaedt.de/images/documents/Laermaktionsplan/LAP-Nienstdt-3.-Stufe_Anmerkungen-Offenlegung-anonymisiert.pdf) -> in diesem Link war bis Anfang April das Dokument einsehbar, nun anscheinend von der Samtgemeinde gelöscht. Daher ist das Dokument hier angehängt.
LAP-Nienstdt-3.-Stufe_Anmerkungen-Offenlegung-anonymisiert_mit MarkierungKK
Schriftliches Zitat dazu von Herrn Brockmann per Mail 06.04.:
„Es ist nicht korrekt, dass es keine Möglichkeiten der Veränderung bzw. Verbesserung an der alten B65 durch Nienstädt/Sülbeck gibt. Die Spielräume und das Potential für Optimierungen sind aber begrenzt. Dennoch gibt es Ideen, wie z.B. den Umbau auf 2 Spuren plus Abbiegespuren, wodurch mehr Platz z.B. für Radwege geschaffen würde.“
Dies hat uns auch Petra Ritter per Mail schriftlich bestätigt:
„Da wir bei einer evtl. Ortsumgehung auch nur eine 2+1 Lösung bekommen würden, könnten wir eine Probephase 2 + 1 auf der Bestandsstrecke beantragen. Das wurde bereits damals getestet, allerdings nur für 2 Wochen. Diese kurze Zeit hat keine Aussagekraft. Diese Möglichkeit hat er Brockmann seinerzeit in Aussicht gestellt. Verbunden damit wären breitere Streifen für Fußgänger / Fahrradfahrer, Geschwindigkeitsreduktion und wohl auch eine bessere / intelligentere Ampelführung.“
Zitat Herr Brockmann: Weiterhin ist die Landesbehörde „gesprächsbereit für Überlegungen im Planungsprozess für eine Ortsumgehung, wie man in beiden Fällen – also ohne oder auch mit Bau der Umgehung – innerorts an der B65 umgestalten könnte. Dennoch fehlen uns hierzu die personellen Ressourcen, denn im Detail kann dies nur umfassend geschehen, wenn die Planung gestartet würde.“
- Punkt:
Die zuständige Straßenverkehrsbehörde in Hameln habe deutlich gemacht, dass die „Möglichkeiten auf der vorhandenen Trasse durch Nienstädt ausgeschöpft“ seien. Mit dem Bau einer Umgehungsstraße hingegen könnten „ohne Probleme Lärmschutzmaßnahmen umgesetzt werden“.“
Dass bei dem Bau einer neuen Umgehung Lärmschutz dort angebracht wird, ist natürlich klar. Aber auch dann wird an der alten B65 sicher kein weiterer Lärmschutz kommen. Dies ist hier sehr missverständlich formuliert worden, ob absichtlich oder unabsichtlich. Dies kritisieren wir.
Dass die Möglichkeiten des Lärmschutzes an der B65 ausgeschöpft seien, hat folgenden belegbaren Hintergrund. Es ist keine Lärmbelastung über den gesetzlich festgelegten Grenzwerten vorhanden!
- Die IHK kritisiert, dass die vorgegebenen Dezibel-Grenzwerte heruntergesetzt wurden und stellt fest, dass gar keine hohe Belastung vorhanden ist. (siehe Seite 3 und Seite 4 oben des LAP, gelb markierter Bereich)
- Der Landkreis Schaumburg stellt ebenso fest, dass die vorgegebenen Grenzwerte für Lärmbelastung nicht überschritten werden (Seite 6 des LAP, gelb markiert)
- Die Landesbehörde für Straßenbau macht klar, dass die Grenzwerte nicht überschritten werden, alle notwendigen Lärmschutzmaßnahmen bereits erfolgt sind und es daher überhaupt keinen Bedarf für weitere Maßnahmen gibt (Seite 10 und 11 des LAP, gelb markiert).
Schriftliches Zitat Herr Brockmann per Mail 06.04.
„Der Lärmschutz ist bereits umgesetzt, z.B. durch 3fach Verglasung der Fenster. Weitere Absenkungen der Lärmschutzgrenzwerte führen nicht zu weiteren Verbesserungen an den bereits ausgetauschten Lärmschutzfenster, weil diese meist bereits höheren Schutzansprüchen genügen. Die Außenbereiche bleiben ungeschützt.“
- Punkt
Auch zur Priorisierung einer Verkehrsuntersuchung und dem Planungsbeginn haben wir nachgefragt. Aussage der Landesbehörde per Mail ist wie gehabt:
„Es werden derzeit etliche Projekte bearbeitet. Für die Maßnahme Nienstädt-Sülbeck fehlen derzeit freie Ressourcen.“
Das sollten nun selbst die SPD und die Grünen aus dem Gemeinderat nach Jahren verstanden haben. Und damit behindern sie eben mit Ihrer Blockadehaltung die Ansätze und Ideen zur Verbesserung, die die anderen Parteien anstreben.
- Punkt:
„Mit der Gegenwehr verhindere die Gruppe aus CDU, WGSN und FDP auch „die Entwicklung der Gemeinde und ihr Zusammenwachsen“
Dieses Argument, das immer wieder gebracht wird, wird nie mit konkreten Vorschlägen untermauert, da die Straße durch den Ort zu 100% dort bleiben wird und laut der offiziellen Zahlen 40% des Verkehrs als Ziel- und Quellverkehr im Ort bleibt, im Übrigen auch der durch die AWS induzierte Lkw-Verkehr. (Quelle: Bundesverkehrswegeplan, Projekt B65 Nienstädt/Sülbeck)
Wir sind offen für sinnvolle, realistische Vorschläge, wie aus der B65 mit dem verbleibenden Verkehr ein immer wieder genannter „Dorfmittelpunkt“ entstehen soll. Die Bürger interessieren die Ideen der SPD/Grünen dazu sicher auch.